Die Nachsorge ist so zu planen und durchzuführen, dass keine Gefahren für Leib und Gesundheit der
Menschen und
für die Umwelt in Zusammenhang mit den vorhandenen oder geplanten Nutzungen der Fläche von den
nach der Sanierung verbliebenen
Schadstoffen ausgehen.
Die Kooperation der Akteure vor Ort basiert auf Transparenz, Dialog und Konsens.
Für die Phase der Nachsorge können folgende Ziele formuliert werden:
Die Trinkwassergewinnung aus dem Wasserwerk Stadtallendorf des ZMW wird durch
hydraulische Sicherungsmaßnahmen sowie durch eine geeignete
Wasseraufbereitung im Wasserwerk langfristig sichergestellt.
Die Optimierung des Betriebs der hydraulischen Sicherung erfolgt unter Berücksichtigung
der Kosten- und Nutzenaspekte und hat zum Ziel,
die Effektivität zu erhöhen und die Laufzeit zu reduzieren, um die Folgekosten für
den Betrieb zu senken.
Die Bautätigkeit wird durch ein effektives Bodenmanagement gefördert.
Die Pflichten des Landes aus den Sanierungsvereinbarungen werden langfristig
durch eine angemessene Bereitstellung von Personal
(Ansprechpartner auf Landesseite) und Mitteln wahrgenommen.
Die Kosten der Nachsorge werden durch optimierte Strukturen minimiert.
Das Wissen über den Standort wird durch Daten- und Wissensmanagement
erhalten.
Aus unterschiedlichen Gründen konnte die Sanierung von wenigen einzelnen Objekten bisher nicht durchgeführt
werden. Diese Maßnahmen
werden nach Klärung der Randbedingungen nach den administrativen und fachlichen Grundsätzen der bisherigen
Bodensanierung zukünftig
durchgeführt.
Die nach wie vor in nicht zugänglichen Horizonten vorhandenen oder infolge der nutzungsbezogenen Strategie nicht
entfernten Schadstoffe
machen einen kontrollierten Umgang mit Böden bei Baumaßnahmen erforderlich: Für unterschiedliche
Nutzungen geeigneter Boden
ist nicht frei verwertbar sondern muss einer geordneten Entsorgung zugeführt werden.
Damit diese Anforderungen nicht zum Hindernis für die Baumaßnahmen werden, wurden Vorgehensweisen für
die Kostenerstattung bei
Bodenuntersuchungen und für die Mehrkosten der Entsorgung zwischen Land, Stadt und HIM abgestimmt, die sowohl
eine Optimierung des Aufwands
als auch eine zügige Bearbeitung erlauben.
Bodensanierung seit dem Jahr 2016
Sanierungsmaßnahmen Boden Altgebäude
Altgebäude 256
Altgebäude 334/334a
Altgebäude 309a/348
Ergebnisse der Erkundung
Sanierungsrelevante STV-Belastungen in der Raumluft, der Bausubstanz und dem unter dem Gebäude
liegenden Boden
Sanierungsrelevante PAK- und STV-Belastungen in den Gebäuden und Absetzbecken
Sanierungsrelevante STV-Belastungen in der Raumluft, der Bausubstanz und dem unter dem Gebäude
liegenden Boden
Sanierungskonzept
Asbestsanierung Gebäude
Vollständiger Gebäuderückbau inkl. der Fundamente
Bodenaushub bis ca. 7,5 m u. GOK
Rückbau Keller, Fundamente und Boden unter Einhausung mit Abluftbehandlung
Verfüllung der Baugrube mit Rückbauboden und Lieferboden
Rückbau Hausanschlussleitungen/-kanäle
Aushub bis zum Erreichen der Bodenplatte (max. 4,5 m u. GOK) bzw. bis zur Sohle
Stehende, nicht sanierungsrelevante Gebäudereste verbleiben im Untergrund
Auf dem Restgelände: Hauptsächlich oberflächennaher Aushub
Verfüllung der Baugrube mit Rückbauboden und Lieferboden
Kanalsondierungen und Sicherungen
Vollständiger Gebäuderückbau inkl. der Fundamente
Bodenaushub bis ca. 5,5 m u. GOK
Rückbau Keller, Fundamente und Boden unter Einhausung mit Abluftbehandlung
Verfüllung der Baugrube mit Rückbauboden und Lieferboden
Rückbau Hausanschlussleitungen/-kanäle
Sanierungszeitraum
Dez 2018 – Juli 2019 (ca. 33 Wochen)
Nov 2019 – Juli 2020 (ca. 34 Wochen)
Nov 2020 – August 2021 (ca. 38 Wochen)
Entsorgte Mengen
Boden: ca. 1.925 t Bauschutt/Beton: ca. 1.200 t
Boden: ca. 4.545 t Bauschutt/Beton: ca. 2.335 t
Boden: ca. 6.425 t Bauschutt/Beton: ca. 1.380 t
Daten- und Wissensmanagement
Die oft mit erheblichen Kosten verbundene Erzeugung von Daten und Informationen ist nur sinnvoll, wenn diese mit geringem Aufwand
verfügbar sowie aktuell, vollständig und fehlerfrei sind. Vor dem Hintergrund des Umfangs der bereits
vorliegenden und in Zukunft noch anfallenden Informationen und Daten ist von den beteiligten Akteuren zu klären, welche Daten
berücksichtigt werden sollen.
Sowohl für die Verwaltung der Daten als auch für ihre Nutzung sind die Randbedingungen zu
klären:
Wer stellt welche Daten wann und wie zur Verfügung?
Welche Daten werden wo, wie, von wem verwaltet und wem zur Verfügung gestellt (Behörden, ZMW, Öffentlichkeit)?
In welcher Form (Aufbereitung/Visualisierung und Medium) sollen die Daten aufbereitet werden?
Wie oft und durch wen sollen die Daten aktualisiert werden?
Eine besondere Anforderung in den absehbar noch für mehrere Jahrzehnte laufenden Projekten ist die gesicherte, langfristige
Verfügbarkeit bei wahrscheinlich mehrfach wechselnden Akteuren (Personen und möglicherweise auch Institutionen).
Beim Wechsel von Akteuren, insbesondere in lange laufenden und komplexen Projekten, besteht eine wichtige Aufgabe darin, wesentliches Wissen
rechtzeitig zu transferieren (Wissensmanagement). Relevantes bzw. kritisches Wissen kann dabei insbesondere sein:
nicht dokumentiertes oder nicht dokumentierbares Wissen (z.B. über Zusammenhänge im Projekt)
singuläres Wissen (einer Person)
für die Zukunft wichtiges Wissen
Der Erfahrungsschatz sollte bei den zuständigen Regierungspräsidien und der HIM-ASG in verschiedenen Wissenskategorien
systematisch erfasst und strukturiert aufbereitet werden und künftigen Akteuren zur Verfügung gestellt werden. Es empfiehlt sich,
standardisierte Prozesse zu etablieren.
Die Erhaltung von Wissen um den Status des "nutzungsbezogenen sanierten Standortes" (z.B. für Planungen und das Bodenhandling)
ist darüber hinaus auch für andere Behörden und die lokale / regionale Politik von Bedeutung.
Hydraulische Sicherung
Mit dem Entfernen von Schadstoffen durch die Bodensanierung und dem Abklingen der Mobilisierung durch diese Sanierung werden künftig aus den
Poren und Klüften weniger Schadstoffe als bisher über einen langen Zeitraum freigesetzt. Die Konzentrationen im Grundwasser werden
weiter zurückgehen, die hydraulische Sicherung wird noch über lange Zeiträume die zentrale Aufgabe an beiden Standorten sein.
In Stadtallendorf reicht die Strecke zwischen den Brunnen der hydraulischen Sicherung und einzelnen Förderbrunnen des ZMW aus, um durch
natürliche Schadstoffminderungsprozesse die Schadstoffe so weit zurückzuhalten oder abzubauen, dass negative Einflüsse auf die
Trinkwassergewinnung nicht zu erwarten sind.
Die hydraulische Sicherung wird künftig schrittweise an den tatsächlichen Bedarf angepasst. Damit können Kosten
für den Betrieb und die Überwachung eingespart, CO2-Emissionen vermieden sowie die Eingriffe in den Wasserhaushalt minimiert werden.
Für einzelne Abschöpfbrunnen ist auf absehbare Zeit nicht von einer Einstellung des Betriebs auszugehen.
Die Außerbetriebnahme von Fördereinrichtungen und Abschöpfbrunnen erfolgt auf der Grundlage eines auf ein Jahr bezogenen
STV-Frachtkriteriums. Bei der Bewertung werden neben diesem Frachtkriterium auch weitere Randbedingungen wie etwa die Funktion der
Fördereinrichtung im Rahmen der hydraulischen Sicherung oder das hydrogeologische Umfeld betrachtet.
Die Aufbereitungstechnik und der Betrieb der Wasseraufbereitungsanlagen werden sorgfältig überwacht und weiter optimiert,
die Erfordernis einzelner Komponenten geprüft und eine Anpassung an die geförderten Wassermengen vorgenommen.
Wo es möglich und sinnvoll ist, werden Maßnahmen zur Laufzeitverkürzung der jeweiligen hydraulischen Sicherungen getestet und
angewandt.
Das Monitoring an den GWM erfolgt auch weiterhin mit dem Ziel festzustellen, ob und in welchem Umfang
Veränderungen der Grundwasser-Qualität auftreten und Abweichungen von der Prognose zu erkennen sind,
eine Ausbreitung von Schadstoffen über den gesicherten Bereich hinaus stattfindet,
STV in den Trinkwasserbrunnen auftreten (Stadtallendorf),
bei Sicherungsbrunnen und anderen Fördereinrichtungen das o.g. Frachtkriterium dauerhaft unterschritten wurde.
Umfang und Häufigkeit des Monitorings werden regelmäßig vor dem Hintergrund der Auswertung der verfügbaren Daten überprüft
und angepasst.
Die Ergebnisse des Monitorings und die Betriebsdaten der Wasseraufbereitungen werden allen Beteiligten (RP, HLNUG und ZMW in Stadtallendorf) digital zur
Verfügung gestellt. Darüber hinaus steht ein webbasiertes Auskunftssystem zur Verfügung.
Vertrags- und Projektmanagement
Das Land Hessen hat an beiden Standorten mit mehreren hundert Grundstückseigentümern / -tümerinnen Sanierungsvereinbarungen mit einer
unbefristeten Laufzeit abgeschlossen, die auch auf Erben und Käufer/-innen übergehen. Diese Vereinbarungen enthalten u.a.
Informationspflichten der Eigentümer bei Verkauf. Sie regeln aber auch die Kostenübernahme durch das Land bei sanierungsbedingten
Mehrkosten, z.B. für zusätzliche Untersuchungen oder Entsorgungskosten.
Das Land muss Ansprechpartner/-innen zur Verfügung stellen, die Zugang zu den Verträgen haben und über Wissen über das
Aushandeln der Verträge und weitere Hintergrundinformationen verfügen.
Die Grundstückseigentümer/-innen sind sich vielfach des Wertes und der Bedeutung der Sanierungsvereinbarungen nicht bewusst: Es erfolgt
oft keine Weitergabe der Vereinbarungen bei Verkauf oder aber auch keine Mitteilung über den Verkauf an das Regierungspräsidium.
Dabei werden z.B. auf dieser Grundlage die Kosten von Bodenuntersuchungen und die Mehrkosten der Entsorgung erstattet.
Die langfristige Erhaltung der Sensibilität für das Thema und des Wissens um die Sanierungsvereinbarung und die Beachtung
von Restriktionen (u.a. Nutzung, Sicherung, Bodenmanagement) bei Grundstückseigentümern/-tümerinnen durch Presseinformation, Ansprechen
von Notaren und Architekten liegt im besonderen Interesse des Landes, da nur so eine ungeordnete Entsorgung von STV-verunreinigten
Materialien (Böden und Bauschutt) verhindert werden kann.